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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung

Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung gelten für alle Weiterbildungsangebote von kindundbildung.ch. Alle davon abweichenden Vereinbarungen und Einzelabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der Schriftlichkeit und müssen von der Geschäftsleitung kindundbildung.ch unterzeichnet sein.

Zusätzliche Reglemente

Für Weiterbildungen, deren Abschlüsse öffentlich oder von Verbänden anerkannt sind, existieren weiterführende Reglemente, welche die Modalitäten der Aufnahme, Qualifizierung und Abschlüsse regeln.

Aufnahmebedingungen

In jeder Ausschreibung sind die für den jeweiligen Kurs geltenden Aufnahmebedingungen und die maximale Zahl der Teilnehmenden festgehalten. Über die ordentliche Erfüllung dieser Aufnahmebedingungen und allfällige Ausnahmeregelungen entscheiden die von der Geschäftsleitung kindundbildung.ch beauftragten Organe. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Anmeldungen die maximale Teilnehmer/innenzahl, so werden die Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung des Kursgeldes). Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Zahlungsbedingungen

kindundbildung.ch stellt in der Regel ca. 60 Tage vor Kursbeginn die Rechnungen zu. Das Kursgeld ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung vollumfänglich zu überweisen. Ist das Kursgeld bei Kursbeginn nicht überwiesen, so gilt dies als Rücktritt ohne Ersatz. Begründete Ausnahmen können schriftlich bei der Geschäftsleitung kindundbildung.ch beantragt werden.

Durchführung

Die Geschäftsleitung kindundbildung.ch entscheidet bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn über die Durchführung eines Kurses. kindundbildung.ch behält sich ausdrücklich vor, Kurse ohne Angabe von Gründen nicht durchzuführen. Die bis dahin angemeldeten Kursteilnehmer/innen werden umgehend über eine Absage informiert. Bereits abgeschlossene Verträge werden ohne Anspruch auf Ersatz aufgelöst. Allfällig bereits bezahlte Kursgelder werden zurückbezahlt.

Verschiebung von Ausbildungsterminen

Kurstage und andere Ausbildungszeiten sind in der Ausschreibung festgehalten und verbindlich. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Termin durch die Geschäftsleitung verschoben werden. Die jeweilige Kursleitung hat die Kursteilnehmer/innen umgehend darüber zu informieren.

Lehrmittel, Unterkunft und Spesen

Wenn in der Kursausschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind Lehrmittel und Unterlagen sowie Reisespesen, Kost und Logis bei externen Seminaren nicht in den Kursgeldern inbegriffen.

Rücktritt | Rücktritt ohne Ersatz

Eine Anmeldung kann bis 3 Wochen vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- zurückgezogen werden. Bei Rücktritt zwischen 3 Wochen und 10 Tagen vor Kursbeginn ist 50 % des Kursgeldes geschuldet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Tagen vor Kursbeginn sind 100 % des Kursgeldes geschuldet. Bei Rücktritten ohne eigenes Verschulden (Verlust der Arbeitsstelle, lang dauernde, ärztlich belegte Krankheit) kann eine Fortsetzung des Kursbesuches zu einem späteren Zeitpunkt oder in Ausnahmefällen eine Rückerstattung von maximal 50% des bezahlten Kursgeldes gewährt werden.

Rücktritt | Rücktritt mit Ersatz

Bis zur Bestätigung der Kursaufnahme ist ein Rücktritt bei gleichzeitiger Anmeldung einer Ersatzteilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers, welche/r die Anforderungen ebenfalls erfüllt, ohne Kostenfolge möglich. Der Wechsel nach erfolgter Aufnahmebestätigung ist nach Absprache mit der Geschäftsleitung kindundbildung.ch möglich. Für die entstehenden Umtriebe ist ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.– zu entrichten.

Versäumte Ausbildungstermine

Versäumte Ausbildungstermine und Kurstage können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeld-Rückerstattung auf Grund von verpassten Lektionen oder Ausbildungsterminen möglich. Begründete Ausnahmen können in Härtefällen schriftlich bei der Geschäftsleitung beantragt werden.

Kursausschluss

Die Geschäftsleitung kindundbildung.ch behält sich vor, in begründeten Fällen, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen.

Wiederholen von Qualifikationsauflagen

Die Wiederholung von allfälligen Qualifikationsauflagen wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Kursbestätigung

Für jeden Kurs stellt kindundbildung.ch eine schriftliche Kursbestätigung aus, sofern 80% der in der Ausschreibung vorgegeben Präsenzzeit besucht worden ist. Für die Erteilung von Diplomen und Zertifikaten gelten zusätzliche Qualifikationsbestimmungen, welche den Teilnehmenden spätestens mit der Aufnahmebestätigung abgegeben werden.

Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen der Geschäftsleitung kindundbildung.ch kann innert 20 Tagen nach Eröffnung bei der Rekurskommission Weiterbildung von kindundbildung.ch Rekurs eingelegt werden. Die Rekurskommission entscheidet abschließend. Der ordentliche Rechtsweg in Bezug auf Kursaufnahmen, Durchführung, Ausschlüsse etc. wird ausgeschlossen. Ausgenommen sind Streitigkeiten aus dem ordentlichen Vertragsverhältnis. Gerichtsstand ist Zürich.

kindundbildung.ch | August 2009

Aktuell

Nachholbildung zur Fachperson Betreuung (Fachrichtung Kinderbetreuung):

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